
Als Anordnung gem. § 18 Bundesbankgesetz von der Bundesbank durchgeführt. In ihrem Rahmen müssen die Banken auf Vordrucke n vierteljährlich eine Meldung über ihre Kredit e an inländische Unternehmen und Privatpersonen einschl. Wechseldiskont-und durchlaufende Kredit e , gegliedert nach Fristigkeiten und Kreditnehmergruppen bzw. nach B......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/vierteljaehrliche-kreditnehmerstat
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